Verantwortlich: Martin Schweizer
Bereitgestellt: 26.02.2025
Unterricht an Schulen
Der ökumenische Religionsunterricht leitet sich ab aus der gegenseitigen Verpflichtung und somit dem Auftrag, den Eltern bei der Taufe an die Kirchgemeinde erteilt haben. Er reicht über alle 9 Schuljahre. Ein Ziel findet er in der » Feier der Konfirmation im Alter der religiösen Mündigkeit (mit 16 Jahren). Auch Ungetaufte sind eingeladen. Die Anmeldung (oder Abmeldung) geschieht in der Regel vor Eintritt in die Schule und bleibt über alle Jahre bestehen.
Religionsunterricht (ökumenisch)
Im Lehrplan der Volksschule des Kantons St. Gallen ist das Fach Religion als Wahlfach von der 1.-9. Klasse vorgesehen. Das Fach steht in der inhaltlichen und organisatorischen Verantwortung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirchen des Kantons St. Gallen. Der Religionsunterricht wird in Zusammenarbeit mit den Schulen von den Kirchen ökumenisch organisiert und durchgeführt. ökumenischen Lehrplan www.ru-sg.ch. Unterrichtet wird das Fach von qualifizierten Lehrpersonen der beiden Kirchen. In der 1. Klasse bis zur 9. Klasse werden bei uns je eine Wochenlektion angeboten. Der Religionsunterricht findet integriert im Stundenplan als Einzel- oder Doppellektion statt.
Zum Religionsunterricht sind auch Kinder anderer oder offiziell keiner Religionszugehörigkeit herzlich eingeladen.
An-/Abmeldung zum Religionsunterricht
Vor der Einschulung vom Kindergarten in die erste Klasse erhalten alle Kinder in Zusammenarbeit mit den Schulen im Februar/März eine An- oder Abmeldung. Wenn sie einer Kirche angehören und ihre Kinder nicht in den kirchlichen Unterricht schicken wollen, nehmen Sie bitte zusätzlich zur Abmeldung mit dem entsprechenden Pfarramt Kontakt auf.
Der Besuch des Religionsunterrichtes in der ersten und zweiten Oberstufe ist zwingend erforderlich für alle, die danach im Konfirmanden-Unterricht teilnehmen und konfirmiert werden wollen.
Die Teilnahme am Fach Religion ist unbefristet. Während des Schuljahres sind Abmeldungen nur in begründeten Fällen über das Pfarramt möglich. Abmeldungen können jeweils auf das kommende Schuljahr hin getätigt werden. Aus organisatorischen Gründen der Lektionsplanung müssen sie spätestens per 10. März eines Kalenderjahres erfolgen. Erfolgt für das jeweils weitere Schuljahr keine Abmeldung, gilt ihr Kind bis und mit der Oberstufe automatisch für den Religionsunterricht angemeldet.
Ökumenische Kommission für kirchlichen Unterricht
Für die Seelsorgeeinheit Alttoggenburg bzw. die Evang. Kirchgemeinde Kirchberg mit den Schulen Bazenheid, Gähwil, Kirchberg und Dietschwil besteht eine ÖKkU (Ökumenische Kommission für kirchlichen Unterricht). In der Kommission sind Mitglieder der katholischen und reformierten Kirchgemeinden sowie der Schulen vertreten. Gemeinsam übernehmen sie Verantwortung für den Religionsunterricht, der ökumenisch erteilt wird.
Für das wohlwollende Mittragen des Religionsunterrichts bedanken wir uns herzlich bei allen Eltern. Allen Schülerinnen und Schülern wünschen wir ein interessantes und lehrreiches neues Schuljahr.
Zum Religionsunterricht sind auch Kinder anderer oder offiziell keiner Religionszugehörigkeit herzlich eingeladen.
An-/Abmeldung zum Religionsunterricht
Vor der Einschulung vom Kindergarten in die erste Klasse erhalten alle Kinder in Zusammenarbeit mit den Schulen im Februar/März eine An- oder Abmeldung. Wenn sie einer Kirche angehören und ihre Kinder nicht in den kirchlichen Unterricht schicken wollen, nehmen Sie bitte zusätzlich zur Abmeldung mit dem entsprechenden Pfarramt Kontakt auf.
Der Besuch des Religionsunterrichtes in der ersten und zweiten Oberstufe ist zwingend erforderlich für alle, die danach im Konfirmanden-Unterricht teilnehmen und konfirmiert werden wollen.
Die Teilnahme am Fach Religion ist unbefristet. Während des Schuljahres sind Abmeldungen nur in begründeten Fällen über das Pfarramt möglich. Abmeldungen können jeweils auf das kommende Schuljahr hin getätigt werden. Aus organisatorischen Gründen der Lektionsplanung müssen sie spätestens per 10. März eines Kalenderjahres erfolgen. Erfolgt für das jeweils weitere Schuljahr keine Abmeldung, gilt ihr Kind bis und mit der Oberstufe automatisch für den Religionsunterricht angemeldet.
Ökumenische Kommission für kirchlichen Unterricht
Für die Seelsorgeeinheit Alttoggenburg bzw. die Evang. Kirchgemeinde Kirchberg mit den Schulen Bazenheid, Gähwil, Kirchberg und Dietschwil besteht eine ÖKkU (Ökumenische Kommission für kirchlichen Unterricht). In der Kommission sind Mitglieder der katholischen und reformierten Kirchgemeinden sowie der Schulen vertreten. Gemeinsam übernehmen sie Verantwortung für den Religionsunterricht, der ökumenisch erteilt wird.
Für das wohlwollende Mittragen des Religionsunterrichts bedanken wir uns herzlich bei allen Eltern. Allen Schülerinnen und Schülern wünschen wir ein interessantes und lehrreiches neues Schuljahr.
Speziell zum Religionsunterricht auf der Oberstufe
Zum » Religionsunterricht sind alle Schülerinnen und Schüler eingeladen.
Speziell für angehende Konfirmandinnen und Konfirmanden ist die Teilnahme im 7. und 8. Schuljahr Voraussetzung (zusätzlich zum » Erlebnis-Programm). Die Teilnahme im 9. Schuljahr ist keine Pflicht, eine allenfalls gewünschte Abmeldung aber bitte spätestens bis zum 10. März an das Pfarramt richten.
Wer auswärts zur Schule geht (z. B. in einer der Sportschulen) nimmt dort am Religionsunterricht teil und ist gebeten, dies uns zu melden. (Unsere Kirchgemeinde wird spätestens durch die daraus resultierende Rechnungsstellung mit informiert.). Die Pflicht zur Teilnahme am » Erlebnis-Programm in unserer Kirchgemeinde als weitere Voraussetzung zur Aufnahme in den Konfirmandenunterricht bleibt bestehen.
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die » Lehrpersonen oder an , Verantwortlicher für den ökumenischen Religionsunterricht, 071 552 90 53
Speziell für angehende Konfirmandinnen und Konfirmanden ist die Teilnahme im 7. und 8. Schuljahr Voraussetzung (zusätzlich zum » Erlebnis-Programm). Die Teilnahme im 9. Schuljahr ist keine Pflicht, eine allenfalls gewünschte Abmeldung aber bitte spätestens bis zum 10. März an das Pfarramt richten.
Wer auswärts zur Schule geht (z. B. in einer der Sportschulen) nimmt dort am Religionsunterricht teil und ist gebeten, dies uns zu melden. (Unsere Kirchgemeinde wird spätestens durch die daraus resultierende Rechnungsstellung mit informiert.). Die Pflicht zur Teilnahme am » Erlebnis-Programm in unserer Kirchgemeinde als weitere Voraussetzung zur Aufnahme in den Konfirmandenunterricht bleibt bestehen.
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die » Lehrpersonen oder an , Verantwortlicher für den ökumenischen Religionsunterricht, 071 552 90 53
Unterrichtende Lehrpersonen
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich direkt an die » Lehrpersonen oder an Michael Hanke, Verantwortlicher für den ökumenischen Religionsunterricht, 071 552 90 53