Verantwortlich: Martin Schweizer
Bereitgestellt: 02.08.2024
Kirchliche Trauung
Eine kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem der Segen des dreieinigen Gottes für nach staatlicher Vorgabe getraute Eheleute erbeten und diese Verbindung gefeiert wird. Damit wird Ehe als Geschenk Gottes bezeugt. Zugleich bringen Eheleute damit zum Ausdruck, ihr Ehe- und Familienleben mit Gottes Hilfe in christlicher Liebe aufzubauen.
Voraussetzung
Formell ist in der Schweiz die Zivil-Ehe seit 1874 Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Wohnt ein Ehepartner in der Gemeinde und ist Mitglied unserer Kirchgemeinde ist, hat das Paar Anspruch auf eine kirchliche Trauung am Ort. Dem Traupaar entstehen keine Kosten für Pfarrer, Organist, Mesmer und Kirchenbenutzung am Ort.
Sie wollen sich ökumenisch trauen lassen?
Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelisch-reformierte Trauung entscheiden können, ist eine "ökumenische Trauung" möglich. Die ökumenische Trauung ist in der Praxis ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt:
Entweder feiern Sie eine katholische Trauung mit Beteiligung einer reformierten Pfarrerin in einer katholischen Kirche. Oder Sie entscheiden sich für eine evangelisch-reformierte Trauung mit Beteiligung einer katholischen Pfarrerin (Seelsorgerin) bzw. Priesters in einer reformiertem Kirche.
Die "ökumenische Trauung" gilt als kirchenrechtlich katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde, als evangelisch-reformierte bei reformierter Federführung. Letztere wird von der katholischen Kirche gem. ihrem speziellen Kirchenrecht bei vorgängigem "Formdispens" anerkannt. Traugespräch bzw. die Vorbereitung können gemeinsam gehalten werden. - Eine Formdispens muss der katholische Partner oder die katholische Partnerin beim katholischen Pfarramt der Wohngemeinde beantragen wenn nach katholischem Kirchenrecht gültig geheiratet werden soll.
Sie wollen sich ökumenisch trauen lassen?
Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelisch-reformierte Trauung entscheiden können, ist eine "ökumenische Trauung" möglich. Die ökumenische Trauung ist in der Praxis ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt:
Entweder feiern Sie eine katholische Trauung mit Beteiligung einer reformierten Pfarrerin in einer katholischen Kirche. Oder Sie entscheiden sich für eine evangelisch-reformierte Trauung mit Beteiligung einer katholischen Pfarrerin (Seelsorgerin) bzw. Priesters in einer reformiertem Kirche.
Die "ökumenische Trauung" gilt als kirchenrechtlich katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde, als evangelisch-reformierte bei reformierter Federführung. Letztere wird von der katholischen Kirche gem. ihrem speziellen Kirchenrecht bei vorgängigem "Formdispens" anerkannt. Traugespräch bzw. die Vorbereitung können gemeinsam gehalten werden. - Eine Formdispens muss der katholische Partner oder die katholische Partnerin beim katholischen Pfarramt der Wohngemeinde beantragen wenn nach katholischem Kirchenrecht gültig geheiratet werden soll.
Praktisch
Ungefähr sechs bis zwölf Monate vor einer kirchlichen Trauung bzw. spätestens zwecks Terminierung sollten Sie mit Ihrem Pfarramt Kontakt aufnehmen. Nach entsprechenden Zusagen kann die Anmeldung mittels unten ersichtlichem Formular erfolgen. In erfahrungsgemäss ca. 2-3 Zusammenkünften mit dem Pfarrer kann die Feier bzw. der Ablauf des Trau-Gottesdienstes besprochen und gestaltet werden.
Trauung auswärts
Sie wollen ihre Trauung an einem von Ihnen ausgesuchten Ort oder in einer speziell gelegenen Kirche feiern. Das ist in der Regel kein Problem. Der Ortspfarrer begleitet Gemeindemitglieder für einen Trau-Gottesdienst auch an einen anderen geeigneten Ort. Das Traupaar übernimmt die Organisation und allenfalls der Kirchgemeinde dadurch entstehenden zusätzlichen Spesen.
Trauung von Menschen aus anderen Gemeinden
Unsere wunderbar gelegene Kirche ist auch für Mitglieder anderer Kirchgemeinden verfügbar (innerhalb des Kantons St. Gallen sogar ohne Gebühr). Fragen Sie dazu rechtzeitig bei uns nach ihrem Wunsch-Termin inkl. Angaben zu Ihrer Kirchgemeinde-Zugehörigkeit und des mit ihnen feiernden Pfarrers.