Kirchenvorsteherschaft

Die Kirchenvorsteherschaft ist für die Leitung der Kirchgemeinde, sowie für die Förderung der Diakonie und der Mission verantwortlich.

Sie besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin und mindestens sechs weiteren Mitgliedern. Die gewählte Pfarrperson ist von Amtes wegen Mitglied der Kirchenvorsteherschaft.
Die aktuelle Amtsperiode dauert von 2022 - 2026. Wir suchen ein weiteres Mitglied.
Wir sind gerne bei allen Fragen und Anregungen für Sie da.
Kirchenvorsteherschaft (Foto: Pfarramt)

Präsidium, Personelles


Religionsunterricht, Familien, Kinder, Jugend, Junge Erwachsene


Aktuariat, Ansprechperson für das Ressort Senioren


Kassieramt


Liegenschaften

Vakante Ressorts ()
Erwachsenenbildung, Weltweite Kirche

, Pfarrer
Kommunikation, Seelsorge, Diakonie

, Beisitzerin
Projektleitung Gemeindeentwicklung

Kirchgemeinde mitgestalten

Als Kirchenvorsteher/in
  1. leiten Sie im Team die Kirchgemeinde inhaltlich und organisatorisch. Sie tun dies partnerschaftlich mit der Pfarrperson.
  2. entwickeln und gestalten Sie die Kirchgemeinde mit, indem Sie Ziele und Schwerpunkte setzen.
  3. sind Sie mitverantwortlich für die finanziellen Mittel, die angestellten und freiwilligen Mitarbeitenden.
  4. führen Sie in der Regel ein Ressort.
  5. vertreten Sie die Interessen von Gemeindegliedern Ihres Themenbereichs in der Kirchenvorsteherschaft.
  6. fördern Sie den aktiven Einbezug der Gemeindeglieder und unterstützen Gruppen oder Projekte.

Auszug über Aufgaben der Kirchenvorsteherschaft (Quelle: Kirchenordnung)

Die Kirchenvorsteherschaft
  1. sorgt für die öffentliche Verkündigung, besonders an Sonn- und kirchlichen Feiertagen;
  2. fördert die Seelsorge und Diakonie;
  3. fördert in der Gemeinde die Verantwortung für Mission, Entwicklungszusammenarbeit und Ökumene;
  4. unterstützt die Pfarrer und weitere Mitarbeiter in ihrer Arbeit und wacht über ihre Amtstätigkeit;
  5. beaufsichtigt die kirchlich-schulische Bildung und garantiert die Durchführung des Unterrichts sowie die Kontrolle der Zuverlässigkeit des Schulbesuches; sie wählt die Lehrpersonen für den Religionsunterricht
  6. fördert die Geistliche Begleitung in den Bereichen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung;
  7. bereitet alle Traktanden der Kirchgemeindeversammlung vor und lädt zu den Versammlungen ein;
  8. beantragt der Kirchgemeindeversammlung die Schaffung neuer und Aufhebung bestehender Stellen für Beauftragte wie Pfarrer und sozial-diakonische Mitarbeiter;
  9. wählt die kirchlichen Angestellten und setzt deren Entlöhnung fest;
  10. sorgt für Besetzung vakanter Pfarrstellen oder für angemessene Stellvertretung;
  11. fördert die Zusammenarbeit unter den Kirchgemeinden der Region;
  12. sorgt dafür, dass die Gottesdienste und kirchlichen Feiern ungestört durchgeführt werden können;
  13. sorgt für den Unterhalt aller gemeindeeigenen Gebäulichkeiten und Liegenschaften und deren angemessene Verwendung;
  14. beschliesst über die Benützung und das Offenhalten der Kirchen und kirchlichen Räume;
  15. stellt Antrag an die Kirchgemeindeversammlung für Neubauten, grössere Umbauten und Anschaffungen und ist für das gesamte Rechnungswesen der Kirchgemeinde verantwortlich;
  16. erstattet zuhanden der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung schriftlich Bericht über ihre Tätigkeit und das kirchliche Geschehen im vergangenen Jahr;
  17. führt das Archiv der Kirchgemeinde.
  18. sorgt für die Führung eines Stimm- und Steuerregisters und beaufsichtigt die laufenden und verwahrt die abgeschlossenen pfarramtlichen Register;
  19. sorgt für angemessene Orientierung der Öffentlichkeit über das kirchliche Leben;
  20. bemüht sich, auf die öffentliche Meinung und Haltung Einfluss zu nehmen und für das ethische und soziale Wirken der Kirche Verständnis und Zustimmung zu gewinnen