Verantwortlich: Martin Schweizer
Bereitgestellt: 30.10.2025
Kirchenvorsteherschaft
Die Kirchenvorsteherschaft ist für die Leitung der Kirchgemeinde, sowie für die Förderung der Diakonie und der Mission verantwortlich.
Sie besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin und mindestens sechs weiteren Mitgliedern. Die gewählte Pfarrperson ist von Amtes wegen Mitglied der Kirchenvorsteherschaft.
Die aktuelle Amtsperiode dauert von 2022 - 2026. Wir suchen ein weiteres Mitglied.
Wir sind gerne bei allen Fragen und Anregungen für Sie da.
Sie besteht aus dem Präsidenten / der Präsidentin und mindestens sechs weiteren Mitgliedern. Die gewählte Pfarrperson ist von Amtes wegen Mitglied der Kirchenvorsteherschaft.
Die aktuelle Amtsperiode dauert von 2022 - 2026. Wir suchen ein weiteres Mitglied.
Wir sind gerne bei allen Fragen und Anregungen für Sie da.
Präsidium, Personelles
Religionsunterricht, Familien, Kinder (Ansprechperson: Michael Stübi), Jugend und Junge Erwachsene (Ansprechperson: Kathi Stiefel)
Aktuariat
Kassieramt
Liegenschaften
, Pfarrer
Kommunikation, Gottesdienste, Kasualien, Seelsorge, Senioren
, Beisitzerin
Projektleitung Gemeindeentwicklung, Diakonie
Kirchgemeinde mitgestalten
Als Kirchenvorsteher/in
- leiten Sie im Team die Kirchgemeinde inhaltlich und organisatorisch. Sie tun dies partnerschaftlich mit der Pfarrperson.
- entwickeln und gestalten Sie die Kirchgemeinde mit, indem Sie Ziele und Schwerpunkte setzen.
- sind Sie mitverantwortlich für die finanziellen Mittel, die angestellten und freiwilligen Mitarbeitenden.
- führen Sie in der Regel ein Ressort.
- vertreten Sie die Interessen von Gemeindegliedern Ihres Themenbereichs in der Kirchenvorsteherschaft.
- fördern Sie den aktiven Einbezug der Gemeindeglieder und unterstützen Gruppen oder Projekte.
Auszug über Aufgaben der Kirchenvorsteherschaft (Quelle: Kirchenordnung)
Die Kirchenvorsteherschaft
- sorgt für die öffentliche Verkündigung, besonders an Sonn- und kirchlichen Feiertagen;
- fördert die Seelsorge und Diakonie;
- fördert in der Gemeinde die Verantwortung für Mission, Entwicklungszusammenarbeit und Ökumene;
- unterstützt die Pfarrer und weitere Mitarbeiter in ihrer Arbeit und wacht über ihre Amtstätigkeit;
- beaufsichtigt die kirchlich-schulische Bildung und garantiert die Durchführung des Unterrichts sowie die Kontrolle der Zuverlässigkeit des Schulbesuches; sie wählt die Lehrpersonen für den Religionsunterricht
- fördert die Geistliche Begleitung in den Bereichen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung;
- bereitet alle Traktanden der Kirchgemeindeversammlung vor und lädt zu den Versammlungen ein;
- beantragt der Kirchgemeindeversammlung die Schaffung neuer und Aufhebung bestehender Stellen für Beauftragte wie Pfarrer und sozial-diakonische Mitarbeiter;
- wählt die kirchlichen Angestellten und setzt deren Entlöhnung fest;
- sorgt für Besetzung vakanter Pfarrstellen oder für angemessene Stellvertretung;
- fördert die Zusammenarbeit unter den Kirchgemeinden der Region;
- sorgt dafür, dass die Gottesdienste und kirchlichen Feiern ungestört durchgeführt werden können;
- sorgt für den Unterhalt aller gemeindeeigenen Gebäulichkeiten und Liegenschaften und deren angemessene Verwendung;
- beschliesst über die Benützung und das Offenhalten der Kirchen und kirchlichen Räume;
- stellt Antrag an die Kirchgemeindeversammlung für Neubauten, grössere Umbauten und Anschaffungen und ist für das gesamte Rechnungswesen der Kirchgemeinde verantwortlich;
- erstattet zuhanden der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung schriftlich Bericht über ihre Tätigkeit und das kirchliche Geschehen im vergangenen Jahr;
- führt das Archiv der Kirchgemeinde.
- sorgt für die Führung eines Stimm- und Steuerregisters und beaufsichtigt die laufenden und verwahrt die abgeschlossenen pfarramtlichen Register;
- sorgt für angemessene Orientierung der Öffentlichkeit über das kirchliche Leben;
- bemüht sich, auf die öffentliche Meinung und Haltung Einfluss zu nehmen und für das ethische und soziale Wirken der Kirche Verständnis und Zustimmung zu gewinnen

