Verantwortlich: Martin Schweizer
Bereitgestellt: 29.02.2024
Mitgliedschaft
Sie wollen Mitglied werden?
Nichts einfacher und erfreulicher als das! In der Regel genügt eine entsprechende Anmeldung beim » Pfarramt. Dies gilt auch für alle, die sich z. B. von ihrer Herkunft her einer evangelisch-lutherischen oder unierten Kirche zuzählen und in der Schweiz in unserer evangelischen Kirche herzlich willkommen sind.
Mit » der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und unierte Kirchen Europas Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt.
Für Christinnen und Christen, die einen Wechsel aus einer anderen öffentlich-rechtlichen Kirche der Schweiz zu uns anmelden ist es erforderlich, sich zuerst bei der bisherigen Kirche abzumelden und sich dies bestätigen zu lassen.
Für eine sehr einfache Anmeldung steht Ihnen das pdf-Dokument im Anhang zur Verfügung.
Ggf. legen Sie die Austrittsbestätigung der bisherigen Kirche bei.
Mit » der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und unierte Kirchen Europas Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt.
Für Christinnen und Christen, die einen Wechsel aus einer anderen öffentlich-rechtlichen Kirche der Schweiz zu uns anmelden ist es erforderlich, sich zuerst bei der bisherigen Kirche abzumelden und sich dies bestätigen zu lassen.
Für eine sehr einfache Anmeldung steht Ihnen das pdf-Dokument im Anhang zur Verfügung.
Ggf. legen Sie die Austrittsbestätigung der bisherigen Kirche bei.
Es ist der Kirchenvorsteherschaft ein echtes Anliegen, dass die Bevölkerung sich wohl und heimisch fühlt. Sie helfen Ihnen, bei uns das zu finden, was jede christliche Gemeinde charakterisiert: Verbundenheit im Glauben an Gott und echte Nächstenliebe. Zu einer lebendigen Kirchgemeinde kann jedes einzelne Glied das Seine beitragen. Jeder gehört dazu und ist herzlich willkommen. Freuen Sie sich auf bevorstehende Begegnungen in unserer Gemeinde.
Sie wollen aus der Kirche austreten?
Als Evangelisch-reformierte sind wir freie Menschen und niemand wird automatisch Mitglied unserer Institution Kirche. In der Regel entscheiden Eltern bei der Geburt über die Mitgliedschaft ihrer Kinder.
Unsere Mitglieder wissen, dass sie mit dem solidarischen Steuerbetrag in aller Freiheit ihre Mitgliedschaft und Unterstützung unseres Daseins und Handelns zum Ausdruck bringen, ob sichtbar oder unsichtbar. Darüber hinaus finden je nach Lebensalter z. B. das Mitfeiern in Gottesdiensten, Formen gemeinschaftlichen Lebens (vor allem für Kinder oder Senioren) oder behördliche Mitleitung unserer Gemeinde einen Platz bei unseren Mitgliedern. Wir freuen uns, wenn auch Sie bis heute darin ihren Ort gefunden haben oder einfach still und treu mit dazu beigetragen haben, dies für andere zu ermöglichen. Und wenn Sie sich über Teile oder einzelne unserer Organisation Kirche geärgert haben sollten, denken Sie daran, dass bei uns nie jemand für unsere ganze Kirche spricht und handelt, sondern jeder Mensch direkt mit seinem Gewissen vor Gott steht, und damit auch unter seiner Gnade.
Es kann sein, dass man dennoch aus dieser Kirche als Institution austreten will. Damit machen wir weder eine Taufe rückgängig noch urteilen wir über den Glauben von Austretenden.
Konkret: Sparen Sie sich teure Downloads bei Kirchenaustritts-Webseiten. Schreiben Sie zu Handen der Kirchenvorsteherschaft einen Brief mit amtlich beglaubigter Unterschrift* an unser Sekretariat. (* auf der Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde einholen). Sie erhalten bald eine Eingangsbestätigung von unserem Sekretariat.
An einer nächsten der ca. monatlichen Kirchenvorstehersitzungen wird Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und Sie erhalten eine Bestätigung. Gleichzeitig wird die Gemeinde- und Steuerverwaltung der politischen Gemeinde informiert.
Als Austrittsdatum gilt der Tag an welchem der Austritt rechtsgültig vorliegt.
Wenn Sie uns im Austrittsschreiben einen Hinweis auf den Grund geben, so sind wir Ihnen dankbar. Wir werden von uns aus nicht nachfragen.
Unsere Mitglieder wissen, dass sie mit dem solidarischen Steuerbetrag in aller Freiheit ihre Mitgliedschaft und Unterstützung unseres Daseins und Handelns zum Ausdruck bringen, ob sichtbar oder unsichtbar. Darüber hinaus finden je nach Lebensalter z. B. das Mitfeiern in Gottesdiensten, Formen gemeinschaftlichen Lebens (vor allem für Kinder oder Senioren) oder behördliche Mitleitung unserer Gemeinde einen Platz bei unseren Mitgliedern. Wir freuen uns, wenn auch Sie bis heute darin ihren Ort gefunden haben oder einfach still und treu mit dazu beigetragen haben, dies für andere zu ermöglichen. Und wenn Sie sich über Teile oder einzelne unserer Organisation Kirche geärgert haben sollten, denken Sie daran, dass bei uns nie jemand für unsere ganze Kirche spricht und handelt, sondern jeder Mensch direkt mit seinem Gewissen vor Gott steht, und damit auch unter seiner Gnade.
Es kann sein, dass man dennoch aus dieser Kirche als Institution austreten will. Damit machen wir weder eine Taufe rückgängig noch urteilen wir über den Glauben von Austretenden.
Konkret: Sparen Sie sich teure Downloads bei Kirchenaustritts-Webseiten. Schreiben Sie zu Handen der Kirchenvorsteherschaft einen Brief mit amtlich beglaubigter Unterschrift* an unser Sekretariat. (* auf der Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde einholen). Sie erhalten bald eine Eingangsbestätigung von unserem Sekretariat.
An einer nächsten der ca. monatlichen Kirchenvorstehersitzungen wird Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und Sie erhalten eine Bestätigung. Gleichzeitig wird die Gemeinde- und Steuerverwaltung der politischen Gemeinde informiert.
Als Austrittsdatum gilt der Tag an welchem der Austritt rechtsgültig vorliegt.
Wenn Sie uns im Austrittsschreiben einen Hinweis auf den Grund geben, so sind wir Ihnen dankbar. Wir werden von uns aus nicht nachfragen.