Verantwortlich: Martin Schweizer
Bereitgestellt: 07.11.2025
Mitgliedschaft
Zuerst eine Grundinformation für alle:
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht oder von ausserhalb nach Kirchberg zieht:
Die Anmeldung und sämtliche Adressänderungen laufen über die Einwohnerkontrolle. Die Gemeindeverwaltung Kirchberg meldet uns Mutationen regelmässig digital. Diese werden dann von unserem Kirchgemeindesekretariat z. B. automatisch der Druckerei des Kirchenboten weitergeleitet. Ebenso erfassen wir in Klassenlisten die Kinder unserer Kirchgemeinde.
Kirchensteuern: Die Gemeindeverwaltung Kirchberg ist auch für das Steuerwesen der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden zuständig. Die Kirchgemeinden bezahlen diese Dienste mit einem anteiligen Satz der Steuereinnahmen. Über die Höhe und die Verwendung der Kirchensteuern können alle stimmberechtigten (ab 18 Jahren) Mitglieder an der jährlichen Kirchbürgerversammlung befinden.
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht oder von ausserhalb nach Kirchberg zieht:
Die Anmeldung und sämtliche Adressänderungen laufen über die Einwohnerkontrolle. Die Gemeindeverwaltung Kirchberg meldet uns Mutationen regelmässig digital. Diese werden dann von unserem Kirchgemeindesekretariat z. B. automatisch der Druckerei des Kirchenboten weitergeleitet. Ebenso erfassen wir in Klassenlisten die Kinder unserer Kirchgemeinde.
Kirchensteuern: Die Gemeindeverwaltung Kirchberg ist auch für das Steuerwesen der öffentlich-rechtlichen Kirchgemeinden zuständig. Die Kirchgemeinden bezahlen diese Dienste mit einem anteiligen Satz der Steuereinnahmen. Über die Höhe und die Verwendung der Kirchensteuern können alle stimmberechtigten (ab 18 Jahren) Mitglieder an der jährlichen Kirchbürgerversammlung befinden.
Sie wollen Mitglied werden?
Nichts einfacher und erfreulicher als das! In der Regel genügt eine entsprechende Anmeldung beim » Pfarramt. Dies gilt auch für alle, die sich z. B. von ihrer Herkunft her einer evangelisch-lutherischen oder unierten Kirche zuzählen und in der Schweiz in unserer evangelischen Kirche herzlich willkommen sind.
Mit » der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und unierte Kirchen Europas Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt.
Für Christinnen und Christen, die einen Wechsel aus einer anderen öffentlich-rechtlichen Kirche der Schweiz zu uns anmelden ist es erforderlich, sich zuerst bei der bisherigen Kirche abzumelden und sich dies bestätigen zu lassen.
Für eine sehr einfache Anmeldung steht Ihnen das pdf-Dokument im Anhang zur Verfügung.
Ggf. legen Sie die Austrittsbestätigung der bisherigen Kirche bei.
Mit » der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und unierte Kirchen Europas Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt.
Für Christinnen und Christen, die einen Wechsel aus einer anderen öffentlich-rechtlichen Kirche der Schweiz zu uns anmelden ist es erforderlich, sich zuerst bei der bisherigen Kirche abzumelden und sich dies bestätigen zu lassen.
Für eine sehr einfache Anmeldung steht Ihnen das pdf-Dokument im Anhang zur Verfügung.
Ggf. legen Sie die Austrittsbestätigung der bisherigen Kirche bei.
Es ist der Kirchenvorsteherschaft ein echtes Anliegen, dass die Bevölkerung sich wohl und heimisch fühlt. Sie helfen Ihnen, bei uns das zu finden, was jede christliche Gemeinde charakterisiert: Verbundenheit im Glauben an Gott und echte Nächstenliebe. Zu einer lebendigen Kirchgemeinde kann jedes einzelne Glied das Seine beitragen. Jeder gehört dazu und ist herzlich willkommen. Freuen Sie sich auf bevorstehende Begegnungen in unserer Gemeinde.
Sie wollen aus der Kirche austreten?
Evangelisch-reformierte Kirchen sind freie Kirchen. Unsere persönliche Mitgliedschaft ebenso: Niemand wird automatisch Mitglied. In der Praxis entscheiden meistens Eltern bei der Geburt über die Mitgliedschaft ihrer Kinder.
Mit dem solidarischen Steuerbetrag tragen und unterstützen wir das Dasein und Handeln unserer Kirchgemeinde. Darüber hinaus finden je nach Lebensalter z. B. das Mitfeiern in Gottesdiensten, Formen gemeinschaftlichen Lebens und Lernens oder z. B. die Mitleitung unserer Gemeinde einen Platz bei unseren Mitgliedern. Wir freuen uns, wenn auch Sie bis heute darin ihren Ort gefunden haben oder einfach still und treu mit dazu beigetragen haben, dies für andere zu ermöglichen. Und wenn Sie sich (mal) über Teile oder einzelne unserer Organisation Kirche geärgert haben sollten, denken Sie daran, dass bei uns nie jemand für unsere ganze Kirche spricht und handelt, sondern wir alle direkt mit unserem Gewissen vor Gott stehen, und damit auch unter seiner Gnade.
Es kann sein, dass jemand dennoch aus dieser Kirche als Institution austreten will. Damit wird weder eine Taufe rückgängig gemacht noch urteilen wir über den Glauben. Der Verlust schmerzt immer und die Zurückbleibenden erfahren leider selten rechtzeitig, was sie hätten zur Verhinderung der Trennung beitragen können, falls es überhaupt an ihnen gelegen wäre.
Dennoch: Sparen Sie sich Kosten bei Downloads von "Kirchenaustritts-Webseiten". Schreiben Sie lediglich zu Handen der Kirchenvorsteherschaft einen Brief mit amtlich beglaubigter Unterschrift* an unser Sekretariat. (* auf der Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde einholen). Auch "Einschreiben" ist nicht erforderlich. Sie erhalten darauf eine Eingangsbestätigung von unserem Sekretariat. Und an einer nächsten der ca. monatlichen Kirchenvorstehersitzungen wird Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und Sie erhalten die Bestätigung. Gleichzeitig wird die Gemeinde- und Steuerverwaltung (siehe oben) informiert.
Als Austrittsdatum gilt der Tag an welchem der Austritt rechtsgültig vorliegt.
Wenn Sie uns im Austritts-Schreiben einen Hinweis auf den Grund Ihres Austritts geben, so sind wir Ihnen dankbar. Wir werden von uns aus nicht nachfragen.
Mit dem solidarischen Steuerbetrag tragen und unterstützen wir das Dasein und Handeln unserer Kirchgemeinde. Darüber hinaus finden je nach Lebensalter z. B. das Mitfeiern in Gottesdiensten, Formen gemeinschaftlichen Lebens und Lernens oder z. B. die Mitleitung unserer Gemeinde einen Platz bei unseren Mitgliedern. Wir freuen uns, wenn auch Sie bis heute darin ihren Ort gefunden haben oder einfach still und treu mit dazu beigetragen haben, dies für andere zu ermöglichen. Und wenn Sie sich (mal) über Teile oder einzelne unserer Organisation Kirche geärgert haben sollten, denken Sie daran, dass bei uns nie jemand für unsere ganze Kirche spricht und handelt, sondern wir alle direkt mit unserem Gewissen vor Gott stehen, und damit auch unter seiner Gnade.
Es kann sein, dass jemand dennoch aus dieser Kirche als Institution austreten will. Damit wird weder eine Taufe rückgängig gemacht noch urteilen wir über den Glauben. Der Verlust schmerzt immer und die Zurückbleibenden erfahren leider selten rechtzeitig, was sie hätten zur Verhinderung der Trennung beitragen können, falls es überhaupt an ihnen gelegen wäre.
Dennoch: Sparen Sie sich Kosten bei Downloads von "Kirchenaustritts-Webseiten". Schreiben Sie lediglich zu Handen der Kirchenvorsteherschaft einen Brief mit amtlich beglaubigter Unterschrift* an unser Sekretariat. (* auf der Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde einholen). Auch "Einschreiben" ist nicht erforderlich. Sie erhalten darauf eine Eingangsbestätigung von unserem Sekretariat. Und an einer nächsten der ca. monatlichen Kirchenvorstehersitzungen wird Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und Sie erhalten die Bestätigung. Gleichzeitig wird die Gemeinde- und Steuerverwaltung (siehe oben) informiert.
Als Austrittsdatum gilt der Tag an welchem der Austritt rechtsgültig vorliegt.
Wenn Sie uns im Austritts-Schreiben einen Hinweis auf den Grund Ihres Austritts geben, so sind wir Ihnen dankbar. Wir werden von uns aus nicht nachfragen.

