Kollekten und Vergabungen

Unsere Kirchgemeinde sammelt (collect) in jedem Gottesdienst Beiträge zwecks Unterstützung von unterschiedlichen Werken und Institutionen. Jährlich beschliesst die Kirchenvorsteherschaft einen "Kollekten-Plan" dazu (siehe Dokumente im Anhang) und publiziert das Ergebnis gegenüber der Kirchgemeindeversammlung (KBV) jeweils im Folgejahr.

Kollekten-Plan

Bei der Planung Priorität haben die von unserer Kantonalkirche vorgeschriebenen Werke » (GE 41-20). Vgl. auch die konkrete » Liste für das Jahr 2023.
Unsere Mitglieder können die Aufnahme neuer Werke oder Destinationen gerne empfehlen, vor allem wenn sie persönlich mit der entsprechenden Institution verbunden sind.

Anfragen zu Vergabungen von aussen:

Weil die Kirchgemeinde nicht vom Finanzausgleich profitiert (also keine Leistungen der Kantonalkirche erhält) sieht sie keine weiteren Vergabungen (von ihren Steuergeldern) vor.
Wenden Sie sich ggf. direkt an die Kantonalkirche zu wenden (z. B. Budgetposten "Beiträge Inland").

Dokumente